Chiapas: Organisationen prangern Kriminalisierung des inhaftierten Zapatisten José Díaz an

„Mehr als 50 Organisationen aus Chiapas, Mexiko und der ganzen Welt forderten die sofortige Freilassung des Zapatisten und rufen zu Aktionen im Zusammenhang mit dem kommenden Urteil auf, das am 6. August verkündet werden soll.“

englisches Original: https://avispa.org/organizations-denounce-criminalization-of-imprisoned-zapatista-in-chiapas/

José Díaz Gómez, indigener Ch’ol, Unterstützer der Zapatistischen Armee der Nationalen Befreiung (EZLN), wurde inhaftiert und des gewaltsamen Raubes beschuldigt. Das Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de Las Casas (FRAYBA) wies darauf hin, dass Díaz, der im CERSS Nr. 17 „El Bambú“ in der Gemeinde Catazajá im Norden von Chiapas inhaftiert ist, das Opfer einer Kriminalisierung ist, die ihm ein Verbrechen vorwirft, das nicht bewiesen ist.

FRAYBA hat die Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, die von der Polizei des Bundesstaates Chiapas während der Inhaftierung von José Díaz begangen wurden: illegale und willkürliche Verschleppung, Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, erzwungenes Verschwindenlassen und Inhaftierung ohne Kontaktmöglichkeit.

Die Organisationen fordern vom mexikanischen Staat die sofortige Freilassung des Zapatisten, der seit fast einem Jahr und neun Monaten ohne Verurteilung inhaftiert ist. Am 8. Juli wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen, auf die ein Urteil des Gerichts folgen wird.

„Die gegen José Díaz vorgelegten Beweise sind widersprüchlich und nicht glaubwürdig. Diese Details machen die mangelhaften Ermittlungen und die fehlende Fairness des Gerichtsverfahrens deutlich“, erklärte FRAYBA auf einer Pressekonferenz am 29. Juli in der Hauptstadt von Chiapas, Tuxtla Gutiérrez.

Jorge Luis López, FRAYBAs Anwalt, führte aus, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise aus vier Teilen bestehen, „und keiner von ihnen bringt José direkt mit dem Verbrechen in Verbindung; wir würden erwarten, dass der Richter einen Freispruch ausspricht“.

Der Anwalt betonte, dass eine der Beweisgrundlagen, die Aussage des angeblichen Opfers, während des Prozesses voller Widersprüche war. Außerdem bestätigte der in der Verhandlung anwesende Zeuge, dass er den Angeklagten nicht kennt. Die beiden anderen Beweisgrundlagen, zwei Berichte der Generalstaatsanwaltschaft (ein forensischer Bericht und eine Tatortuntersuchung), „bringen José nicht direkt mit dem Verbrechen in Verbindung“, betont López.

Das Menschenrechtszentrum hat den von der Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungsprozess dokumentiert, von dem es versichert, dass er „mangelhaft ist, weil er weder dem Erfordernis der Objektivität entspricht, noch Beweise hat, die José mit dem Verbrechen in Verbindung bringen.“ Das Menschenrechtszentrum warnt sogar, dass angesichts der Häufung von Unregelmäßigkeiten und des Mangels an stichhaltigen Beweisen gegen José Díaz, ebenso wie gegen vier andere Zapatisten, gegen die Haftbefehle vorliegen, die Gefahr besteht, zu Unrecht verurteilt zu werden.

FRAYBA argumentiert, dass die Inhaftierung von José Díaz politisch motiviert ist und Teil einer Strategie gegen indigene Gemeindeorganisatoren, und betont, dass „die Staatsanwaltschaft keine legale, wissenschaftliche und objektive Untersuchung durchgeführt hat“.

„Der Richter von Catazajá muss sich nicht nur mit dem Verbrechen des Raubes und einer nicht authentischen Untersuchung befassen, sondern auch mit der Situation der politischen Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidigern, die indigenen Gemeinschaften angehören“, so FRAYBA in einer Mitteilung.

Nach Angaben von López hat sich das Menschenrechtszentrum im Rahmen der Verteidigung von José Díaz mit Justizbeamten in Chiapas getroffen. Vor den Beamten beantragten sie eine Änderung des Status der Untersuchungshaft mit dem Argument, dass es gerechtfertigt sei, den Zapatisten freizulassen, damit er sein Gerichtsverfahren in Freiheit fortsetzen könne. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Sie haben sich auch an internationale Organisationen wie die Interamerikanische Menschenrechtskommission gewandt, wo sie ebenfalls um eine Änderung seines Untersuchungshaftstatus baten, da die Haftbedingungen und die Überbelegung im CERSS Nr. 17 unmenschlich seien und die Menschenrechte des Zapatisten verletzten.

Das Gefängnis in Chiapas, unmenschlich und entwürdigend

Im Rahmen ihrer Dokumentation bestätigt FRAYBA, dass es in den Gefängnissen von Chiapas systematische Menschenrechtsverletzungen an den dort inhaftierten Personen gibt. Unter anderem wurden Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Handlungen sowie die Überbelegung der Gefängnisse festgestellt, die in diesen Gefängnissen vorherrschen.

Das CERSS Nr. 17 in der Gemeinde Catazajá ist besonders überbelegt. Das Gefängnis mit einer maximalen Kapazität von 120 Personen beherbergt derzeit 478 Insassen und belegt Zellen mit einer Größe von neuen Qadratmetern mit 18 Personen.

„Diese Situation hat das Risiko von Infektionskrankheiten erhöht, was durch ein geschwächtes Immunsystem noch verschlimmert wird. Wir stellen auch das Vorhandensein mehrerer Krankheiten fest, die sich unter anderem in Hautausschlägen, Fiebersymptomen, Schwindel, Erbrechen und Klumpen unterschiedlicher Größe widerspiegeln…“, prangert das Menschenrechtszentrum an. Es betont auch, dass sich die Bedingungen aufgrund mangelnder medizinischer Versorgung und fehlender Krankheitsüberwachung verschlechtert haben, um einzugreifen und die Ansteckungsgefahr für die Gefängnisinsassen zu verringern.

FRAYBA sagt, dass die Reaktion der Behörden darin besteht, die Insassen gewaltsam und ungerechtfertigterweise in andere Gefängnisse zu verlegen, „wodurch ihr Leben und ihr Wohlergehen gefährdet werden“.

Die Anwältin erklärt, dass die Pflichtverteidiger und Richter aufgrund der enormen Anzahl von Fällen mit Arbeit überhäuft werden, was ihnen keine Zeit lässt, sich jedem einzelnen Fall zu widmen. „Das führt dazu, dass eine indigene Person, die nicht lesen und schreiben kann und die Bedingungen unseres Strafvollzugs nicht kennt, natürlich für längere Zeit inhaftiert wird“, so der Anwalt.

López erklärt, dass es eine Frist von zwei Jahren gibt, in der eine Person in Untersuchungshaft bleiben kann: „Genau, bevor die zwei Jahre um sind, beschleunigen sie das ganze Verfahren, damit sie so schnell wie möglich ein Urteil fällen können. Die Sorge ist, dass er verurteilt wird.“

Mehr als 50 Organisationen aus Chiapas, Mexiko und der ganzen Welt forderten die sofortige Freilassung des Zapatisten und rufen zu Aktionen im Zusammenhang mit dem kommenden Urteil auf, das am 6. August verkündet werden soll.